Veröffentlicht am 2. September 2025

Rechten Terror entwaffnen!

Rechter Terror

Mehr als 1765 Waffen in den Händen von Rechtsextremen. Ein Sicherheitsrisiko für die Demokratie.

Dass Personen, die die freiheitlich-demokratische Grundordnung ablehnen, Zugang zu Schusswaffen haben, stellt ein gravierendes Sicherheitsrisiko dar. Der Staat muss deshalb entschlossen handeln und diese Gefahr konsequent eindämmen.

Hessen als trauriges Beispiel

Besonders deutlich wird die Bedrohung in Hessen. Dort verfügen über 100 Rechtsextreme legal über Waffen. Angesichts der verschärften Waffengesetze wirkt dies paradox. Hessen hat mehrfach auf dramatische Weise erleben müssen, was es bedeutet, wenn Rechtsextremisten Zugang zu Schusswaffen haben:

  • 2006 in Kassel: Am 6. April wird Halit Yozgat in Kassel vom NSU erschossen.
  • 2019 in Wolfhagen (Kreis Kassel): Regierungspräsident Walter Lübcke wird in der Nacht vom 1. auf den 2. Juni auf seiner Terrasse von einem Rechtsextremisten erschossen.
  • 2020 in Hanau: Ein rechtsextremer Täter erschießt am 19. Februar neun Menschen aus rassistischen Motiven. Die Tatwaffe besaß er legal

Diese Verbrechen haben gezeigt, welche katastrophalen Folgen Waffen in den Händen von Extremisten haben können. Wie kann es sein, dass mehr als 100 Rechtsextreme legal eine Waffe besitzen?

Kein automatischer Entzug von Waffen

Das Innenministerium weist darauf hin, dass es keinen „Entwaffnungsautomatismus“ gibt. Selbst wenn der Verfassungsschutz jemanden als rechtsextrem einstuft, bedeutet das nicht automatisch den Entzug seiner Waffen. Stattdessen wird jeder Fall einzeln geprüft. Das führt dazu, dass weiterhin zahlreiche Rechtsextremisten bewaffnet sind.

Für eine Demokratie ist dieser Zustand nicht tragbar.  Engagierte Kommunalpolitiker, Aktivisten, Lehrer oder Pfarrer stehen seit Jahren im Fokus von rechtsextremen Drohungen, Beleidigungen und Einschüchterungen. Sie müssen damit leben, dass sie in vielen Fällen auch noch über legale Schusswaffen verfügen.

Hätten die Taten verhindert werden können?

Die Realität zeigt, wie gefährlich dieser Zustand ist. Der Attentäter von Hanau besaß seine Waffe legal.

Ein besonders brisanter Fall ist der Waffenbesitz von Markus H., einem engen Bekannten des Lübcke-Mörders Stephan Ernst. Obwohl er als rechtsextrem bekannt war, konnte er sich den Waffenbesitz vor Gericht erstreiten. Der Grund: Das hessische Landesamt für Verfassungsschutz hatte entscheidende Informationen über seine rechtsextreme Gesinnung und Aktivitäten nicht an das zuständige Verwaltungsgericht weitergegeben. Aufgrund dieser Lücke wurde der Entzug seiner Waffenbesitzkarte gekippt. Der Fall verdeutlicht nicht nur die Gefahren, die von bewaffneten Rechtsextremen ausgehen, sondern auch gravierende Defizite in der Zusammenarbeit zwischen Sicherheitsbehörden und Justiz.

Wie kann es nach diesem Skandal weiterhin bürokratische Hürden geben?

Die schleppende Entwaffnung von Rechtsextremisten ist nicht nur auf gesetzliche Lücken zurückzuführen, sondern auch auf langwierige Abstimmungsprozesse zwischen den Behörden. Ein wesentlicher Grund liegt darin, dass die Mitarbeiter der Waffenbehörden in den Landkreisen in vielen Fällen gar nicht erfahren, wenn ein Waffenbesitzer eine rechtsextreme Gesinnung hat. Der Verfassungsschutz meldet nämlich nicht jeden, den er als extremistisch einstuft, automatisch an die Waffenbehörden weiter.

Doch selbst wenn die zuständigen Behörden über eine rechtsextreme Haltung eines Waffenbesitzers informiert sind, können die Waffen nicht einfach eingezogen werden. Zunächst muss die Waffenerlaubnis formal entzogen werden. Der Betroffene hat das Recht, Widerspruch einzulegen. Es folgen oft langwierige juristische Auseinandersetzungen, in denen Verwaltungsgerichte darüber entscheiden, ob der Entzug rechtmäßig war.

Rechtsextremes Gedankengut reicht am Ende nicht aus

Der Entzug von Waffen bei Rechtsextremen ist in Deutschland rechtlich kompliziert. Zwar gelten sie nach der Einstufung durch den Verfassungsschutz als Gefahr für die Demokratie, doch daraus folgt nicht automatisch, dass sie ihre Waffen verlieren. Gerichte betonen immer wieder, dass nicht jeder Rechtsextreme automatisch gewaltbereit sei. Um jemanden waffenrechtlich als „unzuverlässig“ einzustufen, braucht es konkrete Anhaltspunkte für Gewaltbereitschaft oder für eine aktive Unterstützung extremistischer Organisationen. Bloße Sympathie oder die Teilnahme an Treffen reicht nach aktueller Rechtslage nicht aus. Diese enge Auslegung führt dazu, dass viele bekannte Rechtsextreme ihre Waffen behalten dürfen.

Demokratie schützen und Rechtsextreme entwaffnen

Offen für Vielfalt e.V. ist überzeugt: Eine aufwändige Bürokratie und langwierige Absprachen zwischen den Behörden und dem Verfassungsschutz können keine Begründung für eine so hohe Zahl von Waffen in den Händen von Rechtsextremisten sein.

Wer mit rechtsextremer Gesinnung auffällt, hat grundsätzlich das Recht auf eine Schusswaffe verwirkt. Schließlich lehnt dieser auch den Rechtsstaat und die demokratische Grundordnung ab. Es darf nicht sein, dass Rechtsextremisten noch Waffen besitzen dürfen. Hier muss der Gesetzgeber nachsteuern und der Staat endlich entschlossen vorgehen.

Die deutschen Innenminister haben kürzlich beschlossen, eine Arbeitsgruppe einzurichten, die sich mit dem Waffenverbot für Rechtsextremisten befassen soll. Wenn es darum geht, rechten Terror zu entwaffnen, muss Hessen eine Vorreiterrolle übernehmen.