Veröffentlicht am 5. Mai 2025

Verbot der AfD prüfen!

Allgemein

Die AfD ist insgesamt rechtsextremistisch und gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung gerichtet: Zu diesem Schluss ist jetzt das Bundesamt für Verfassungsschutz gekommen. Ihr Gutachten umfasst mehr als 1.000 Seiten.

Mit der Bewertung ist die Debatte um ein Verbotsverfahren gegen die AfD neu entfacht. „Man sollte die AfD behandeln, wie jede andere als gesichert rechtsextrem eingestufte Partei auch“, erklärt dazu Michael Sasse, Vorsitzender der Demokratie-Initiative Offen für Vielfalt e.V., in Anspielung auf die jüngsten Äußerungen von CDU-Spitzenpolitiker Jens Spahn. „Der Bundestag muss jetzt einen Prüfauftrag für ein AfD-Verbotsverfahren an das Bundesverfassungsgericht erteilen. Unseren Rechtsstaat erhält man am Leben, indem man Recht auch konsequent anwendet“, so Sasse: „Parteien, die rechtextreme und verfassungsfeindliche Positionen teilen, gehören nun einmal nicht in unsere Parlamente. Der Mord an Walter Lübcke sitzt tief und war ein Weckruf für uns Demokratinnen und Demokraten.“

Ein Verbotsverfahren gegen die AfD können nur Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung auf den Weg bringen, indem sie es beim Bundesverfassungsgericht beantragen, das dann darüber zu entscheiden hat. Eine Initiative für einen Verbotsantrag aus der Mitte des Bundestags, angestoßen vom damaligen CDU-Bundestagsabgeordneten Marco Wanderwitz, war im Januar zunächst gescheitert, weil es nicht genügend Unterstützer aus Reihen den Bundestagsabgeordneten gab. Nach der Einstufung der AfD als gesichert rechtsextrem durch das Bundesamt für Verfassungsschutz spricht sich die Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger einem Vorabbericht für ein Verbot der Partei aus. Das hat eine repräsentative Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Insa ergeben. Der CDU-Politiker und Ministerpräsident von Schleswig-Holstein, Daniel Günther, fordert jetzt zügig die Einleitung eines Verfahrens.

 

Hessens Innenminister Roman Poseck lässt unterdessen Auswirkungen auf AfD-Mitglieder und Funktionäre im Staatsdienst prüfen: „Unsere Mitarbeiter in Polizei und Verwaltung müssen Gewähr dafür bieten, dass sie jederzeit für unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung eintreten.“ AfD-Mitglieder sollten weder im Staatsdienst tätig sein noch einen Waffenschein besitzen dürfen, ist der frühere Parlamentarische Staatssekretär im Bundesinnenministerium, Marco Wanderwitz überzeugt. Als erstes, so Wanderwitz, müssten jetzt AfD-Mitglieder, die politischen Ämter bekleiden, aus dem Staatsdienst entfernt werden.